Länder
Kontakt
Suche
Quicklinks
Sika Deutschland GmbH
www.sika-industry.de - Home www.sika-industry.de - Home




www.sika.de
Home Industry
Fahrzeugbau
AutomotiveLine
Marine
Maschine / Anlagenbau
Gebäudeelemente
Möbel
Solar
Verarbeitungsgeräte
Produktkatalog
Infomaterial
News Industry
Suche
Sitemap
Service
Entsorgung
Impressum
AGB
Print

 Entsorgung

Allgemeine Hinweise zur Entsorgung

Entsorgung restentleerter Verpackungen

Entsorgung restentleerter Verpackungen

Allgemeine Hinweise zur Entsorgung
Nicht ausgehärtete Produktreste sind in der Regel "besonders überwachungsbedürftige Abfälle" (=Sonderabfälle) und müssen ordnungsgemäss und schadlos entsorgt werden.

Nicht restentleerte Verpackungen sind wie das Produkt zu entsorgen. Bitte wenden Sie sichhierzu an einen in Ihrer Nähe ansässigen Entsorgungsfachbetrieb.

Gemäss der gültigen Abfallverzeichnis-Verordnung sind Abfälle herkunftsbezogen der Abfallartzuzuordnen.

Deshalb ist eine eindeutige Festlegung einer Abfallschlüsselnummer nicht möglich. Bitte wendenSie sich bei Fragen hierzu an Sika Deutschland GmbH, Bereich Produktsicherheit, Herrn Bernd Dietrich.

Vorschlag zur AVV-Einstufung von SIKA-Produkten:

AVV-Abfallschlüssel Sika-Produkte
070204 Lösemittel (z.B. Sika-Verdünner, Sika-Primer) 080116 nicht ausgehärtete wässrige Produktreste
080116 nicht ausgehärtete wässrige Produktreste
080111 nicht ausgehärtete Produktreste (z.B. Biresin, Palesit, Sikagard, Sikafloor, Icosit, etc.)
080409 nicht ausgehärtete kleb-und Dichtmassen (z.B. Sikaflex.SikaBond)
080112
ausgehärtete Kleb- und Dichtmassen (z.B. Sikaflex, SikaBond)

Bitte beachten Sie: Produktreste sind häufig besonders überwachungsbedürftige Abfälle und damit Sonderabfall!

Vollständig ausgehärtete Produktreste können nach Absprache mit der jeweils zuständigen Behörde oder Deponie meist als Haus-/Gewerbeabfall entsorgt werden. Auskunftspflichtig für die ordnungsgemässe Entsorgung sind die örtlichen Behörden, wie z.B. Landratsamt, Umweltschutzamt oder Gewerbeaufsichtsamt.

Wie entsorge ich richtig?

Produktreste:

  1. Entsorger suchen
    Entsorgeradressen in Ihrer Nähe finden Sie z.B. in den Gelben Seiten.
    Sie können gegebenenfalls auch bei den Landesbehörden nach einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb fragen.
  2. Sicherheitsdatenblatt der Produkte an den Entsorgungsfachbetrieb schicken
    Sicherheitsdatenblätter sind auf der Sika Homepage im Bereich Produkte hinter jedem Produkt hinterlegt.
  3. Produktreste nach Möglichkeit über Sammelentsorgungsnachweis zur Verwertung/Beseitigung vom Entsorgungsfachbetrieb abholen lassen.
    Der Sammelentsorgungsnachweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Entsorgungsdokument, welches der Beförderer/Entsorger zur Abholung der Abfälle mitbringen kann.

Restentleerte Verpackung

Rufen Sie einfach bei der Hotline der INTERSEROH an, Tel. 02203 / 9147-366 bzw. 02203 / 9147-331.

Weitere Informationen zu diesem Thema erteilt auch die Sika Deutschland GmbH, Bereich Produktsicherheit, Herr Bernd Dietrich.

Email: dietrich.bernd@de.sika.com
Telefon: 0711 - 8009 - 740
Fax: 0711 - 8009 - 755

Entsorgung restentleerter Verpackungen

Wer unterliegt der Verpackungsverordnung?

Hersteller von Verpackungen, Befüller, Vertreiber und Endverbraucher sind gleichermaßen in die Verpackungsverordnung eingebunden. Diese gemeinsame Verpflichtung soll dafür sorgen, dass neben den produktspezifischen Anforderungen an die Verpackung abfalltechnische und logistische Eigenschaften bereits bei der Entwicklung zu berücksichtigen sind.

Letztendlich ist für den Endverbraucher der Verpackung eine produktgerechte Entnahme und eine höchstmögliche Restentleerung von grösster Bedeutung, wenn eine Rückführung der Verpackung zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung mit hoher Wertnutzung gefordert ist.

Transportverpackungen wie z.B. Kartonagen und Folien können über die Entsorgungspartner der Sika Deutschland GmbH zurückgegeben werden. Die entsprechenden Lizenzsymbole unserer Entsorgungspartner sind auf den Verpackungen aufgedruckt.

Restentleerte Verkaufsverpackungen können über die Entsorgunspartner der Sika Deutschland GmbH zurückgegeben werden. Für den gewerblichen Bereich: INTERSEROH, für den privaten Endverbraucher: das DSD - Duales System Deutschland (Grüner Punkt).

Restentleerte Verpackungen sind nach der Verpackungsverordnung §§ 6,7 getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Bei restentleerten Verpackungen nach § 7 handelt es sich um Verpackungen mit schädlichen Restinhalten, gekennzeichnet auf dem Gebindeetikett mit dem Entsorgersymbol und dem Zusatz "SF".

Umfassende Informationen zur Entsorgung restentleerter Verpackungen finden Sie unter:

  • Sika TM 7520
    "Die Verpackungsverordnung" - Tipps zur Verwertung und Entsorgung von restentleerten Transport- und Verkaufsverpackungen
  • Sika Flyer
    "Sika sorgt für Entsorgung"
    Recycling von restentleerten Sika Blechverpackungen
  • Interseroh Info
    "Rücknahme von Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter"
  • Interseroh Info
    "Leere Emballagen verwerten statt vernichten"

Weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von restentleerten Verpackungen bzw. Emballagen erhalten Sie direkt bei unserem Entsorgungspartner INTERSEROH unter der HOTLINE-Tel 02203 / 9147-366 bzw. 02203 / 9147-331 oder unter www.interseroh.de.

Empfohlener Link: Informationen zur Verpackungsentsorgung der deutschen Bauchemie e.V.

Die bei Korrosionsschutzmassnahmen an Stahlbauten anfallenden Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und abzutransportieren, dass keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht. Durch Kreislaufführung des Strahlgutes ist eine Reduzierung der Abfallmenge zu erreichen.

Je nach Strahlgut selbst und abhängig von den schädlichen Beimengungen ist zu prüfen, ob die Strahlmittelrückstände verwertet werden können. In Sonderfällen müssen hochbelastete Strahlmittelrückstände als besonders überwachungsbedürftiger Abfall beseitigt werden. Bitte beachten Sie hierzu den AVV-Abfallschlüssel 120116 oder 120117.

Vorzugsweise sind Entsorgsfachbetriebe zu beauftragen, die einen Sammelentsorgungsnachweis für Strahlmittelrückstände vorweisen können. Dadurch reduziert sich die Bürokratie auf ein Minimum.

Empfohlene Vorgehensweise

  • verunreinigtes Strahlgut analysieren lassen
    (in der Regel in Absprache mit einem Entsorgungsfachbetrieb)
  • Lagerung und Sammlung nach Absprache mit dem Entsorgungsfachbetrieb
  • Transport zum Entsorgungsfachbetrieb mit behördlicher Genehmigung
  • Für Entsorgungen in Baden-Württemberg steht Ihnen z.B. die SBH - Sonderabfallentsorgung und -behandlung GmbH, Krautheim, gerne zur Verfügung.

Email: info@sbh-gmbh.de
Homepage: www.sbh-gmbh.de

Weitere Entsorgungsfachbetriebe sind z.B.:
www.him.de
www.edelhoff.de

www.logex.de

             top                   
© Sika Deutschland GmbH 2004  Legal notice